Informationsanlass in Baden

Selbst bestimmen bis zum Lebensende

Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und einem Testament kann jede Person sicherstellen, dass ihren Wünschen jederzeit entsprochen wird. Am 15. Mai 2024 führte das Aargauer Rote Kreuz zu diesen Vorsorgethemen einen Informationsanlass im Alterszentrum Kehl in Baden durch.

Baden, 15. Mai 2024

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns schnell in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige müssen dann für uns und über uns entscheiden. Damit es nicht so weit kommt, lud das Aargauer Rote Kreuz zum Informationsanlass zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament/Nachlassplanung ein. Die Veranstaltung im Alterszentrum Kehl war mit 70 Personen stark nachgefragt. Nach Anlässen in Aarau und Rheinfelden fand der Anlass erstmals in Baden statt und wird am 21. November 2024 in Lenzburg wiederholt. 

«Selbstbestimmung ist wichtig. Denn im Ernstfall sind auch Angehörige in einer Ausnahmesituation. Mit der individuellen Vorsorge werden die Angehörigen entlastet. Es ist uns ein Anliegen, dabei neutral zu unterstützen», so Regula Kiechle, Geschäftsführerin des Aargauer Roten Kreuzes. Das Publikum folgte den Impulsen gespannt. Zunächst sprach Julia Kiefer über die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag. Sie ist diplomierte Expertin Intensivpflege und verantwortet beim SRK Kanton Aargau die Beratungen für die beiden Themen. Auch den Input von Beat Peter, Fachspezialist Nachlassplanung bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB), zu Testament und Erbrecht verfolgten die Anwesenden mit Interesse. Im Anschluss entstand eine rege Fragerunde und der informative Austausch konnte in lockerer Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen, mit freundlicher Unterstützung durch die AKB, fortgesetzt werden.