Selbst bestimmen, was passiert

Patientenverfügung SRK / Vorsorge

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige sind in so einem Moment oft überfordert. Eine gute Vorsorgeplanung hilft, damit man selbst entscheiden kann, was in einem Ernstfall unternommen werden soll.
Patientenverfügung, Vorsorge

Mit einem Vorsorgeauftrag und/oder einer Patientenverfügung schenken Sie sich und Ihren Liebsten frühzeitig Klarheit, Sicherheit und Entlastung, weil sie Ihre Wünsche kennen. 

  • Im Vorsorgeauftrag  können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
  • In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.

Beratungen noch bis Ende Dezember 2026: Das SRK Kanton Aargau bietet Beratungen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung noch bis 31. Dezember 2026 an. Gerne beraten wir Sie bis dahin individuell in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.

Aktueller Hinweis zur Hinterlegung der Patientenverfügung SRK: Die Hinterlegungsstelle für Patientenverfügungen des SRK wird ebenfalls per 31. Dezember 2026 geschlossen. Deshalb können neue Patientenverfügungen nicht mehr beim SRK hinterlegt werden.

Sie haben bereits eine Patientenverfügung beim SRK hinterlegt? Ihre Patientenverfügung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 hinterlegt und kann im Ernstfall bis zu diesem Datum abgerufen werden. Sie erhalten das Original Ihrer Patientenverfügung Ende 2026 mit der Post zurück.

Aktuelle Informationen und Kontaktangaben finden Sie auf Patientenverfügung: Medizinischen Willen festhalten | SRK