Zum Einstieg eine persönliche Frage: Gab es in Ihrer Laufbahn als Willensvollstrecker ein Erlebnis, das Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?
Ein prägendes, bewegendes Erlebnis war der Wunsch eines Klienten an mich als künftiger Willensvollstrecker, bei seinem Tod durch Exit persönlich anwesend zu sein. Ich habe den letzten Willen erfüllt; diese Sekunden zwischen Leben und Tod – das ist für mich unvergesslich.
Welche Formvorschriften sind entscheidend, damit ein Testament gültig ist – und welche Fehler erleben Sie am häufigsten?
Es gibt zwei Formen der Testamentserrichtung:
- Das öffentliche Testament, errichtet von einer Urkundsperson mit zwei Zeugen.
- Das handschriftliche Testament, das von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag der Errichtung sowie der Unterschrift versehen sein muss. Neben formellen Fehlern (z. B. Unterschrift vergessen oder einen schreibmaschinengeschriebener Text) sind es vor allem inhaltliche Fehler (unklare oder widersprüchliche Anordnungen, Pflichtteilsverletzungen).